Urteil Gefahrerhöhung, unterlassene Anzeige der - durch Zwangsverwalter
Schlagworte
Gefahrerhöhung, unterlassene Anzeige der - durch Zwangsverwalter; Zwangsverwalter, unterlassene Anzeige der Gefahrerhöhung durch -; Alternativverhalten, rechtmäßiges - und Haftung für Unterlassen
Leitsatz
Hat der Versicherer die Regulierung eines Brandschadens auf dem verwalteten Grundstück abgelehnt, weil der Zwangsverwalter es versäumt hat, einen gefahrerhöhenden Umstand anzuzeigen, und verteidigt sich der Zwangsverwalter gegenüber der aus diesem Grunde erhobenen Schadensersatzklage mit der Behauptung, auch bei rechtzeitiger Anzeige an den Versicherer hätte bei Schadenseintritt kein Versicherungsschutz mehr bestanden, so erhebt er damit nicht den Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens, sondern bestreitet den vom Kl. zu beweisenden Ursachenzusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schaden.
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