Urteil Gebührenstreitwert für Erfüllung der Pflicht des Bauträgers zur Übergabe einer neuerrichteten Wohnung
Schlagworte
Gebührenstreitwert für Erfüllung der Pflicht des Bauträgers zur Übergabe einer neuerrichteten Wohnung
Leitsatz
Nimmt der Erwerber einer neu errichteten Wohneinheit den Bauträger auf deren Übergabe in Anspruch und stellt der Bauträger seine Verpflichtung nicht generell in Abrede, sondern hält nur die vom Erwerber geleisteten oder Zug um Zug angebotenen Vergütungsanteile für zu gering, dann beläuft sich der Gebührenstreitwert dieser Klage nicht auf den Wert der Wohneinheit, sondern auf die Höhe des umstrittenen Vergütungsanteils.
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