Urteil Gebührenstreitwert für Auskunftsklage aus abgetretenem Recht
Schlagworte
Gebührenstreitwert für Auskunftsklage aus abgetretenem Recht
Leitsatz
Zur von der tatsächlichen Höhe möglicher Leistungsansprüche des Mieters oder des Zessionars unabhängigen Bemessung des Gebührenstreitwertes für eine von einem Inkassodienstleister aus abgetretenem Recht des Mieters erhobene Auskunftsklage gemäß § 3 ZPO mit allenfalls 1.000 €.
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