Urteil Gebührenstreitwert für Auskunftsklage aus abgetretenem Recht


Schlagworte

Gebührenstreitwert für Auskunftsklage aus abgetretenem Recht

Leitsatz

Zur von der tatsächlichen Höhe möglicher Leistungsansprüche des Mieters oder des Zessionars unabhängigen Bemessung des Gebührenstreitwertes für eine von einem Inkassodienstleister aus abgetretenem Recht des Mieters erhobene Auskunftsklage gemäß § 3 ZPO mit allenfalls 1.000 €.

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