Urteil Gebührenstreitwert für Klage auf Leistung zukünftiger Nutzungsentschädigung
Schlagworte
Gebührenstreitwert für Klage auf Leistung zukünftiger Nutzungsentschädigung
Leitsatz
Für den Gebührenstreitwert einer Klage auf zukünftige Leistung von Nutzungsentschädigung für Gewerberaum nach beendetem Mietvertrag ist - sofern keine besonderen Umstände vorliegen - von einem Zeitraum von zwölf Monaten auszugehen. Unerheblich ist, dass die Räumung bereits zwei Tage vor Zustellung der Klage erfolgt war; das streitwertrelevante Interesse des Klägers bemisst sich allein nach dem Zeitpunkt der Klageeinreichung und kann durch Umstände zwischen Einreichung und Zustellung der Klage nicht mehr vermindert werden.
(Leitsatz der Redaktion)
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