Urteil Gebührenstreitwert für Instandsetzungsklage nach Jahresbetrag der fiktiven Minderung
Schlagworte
Gebührenstreitwert für Instandsetzungsklage nach Jahresbetrag der fiktiven Minderung
Leitsatz
Der Gebührenstreitwert einer Klage des Mieters auf Durchführung der Instandsetzungsarbeiten bemißt sich nach dem Jahresbetrag der fiktiven Minderung der Nettokaltmiete (gegen KG GE 2002, 930).
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