Urteil Gebührenstreitwert der Räumungs- und Feststellungswiderklage bei gestaffeltem Mietentgelt


Schlagworte

Gebührenstreitwert der Räumungs- und Feststellungswiderklage bei gestaffeltem Mietentgelt; Minderungswiderklage

Leitsätze

1. Zur Wertberechnung nach § 41 GKG bei gestaffeltem Mietentgelt in der streitigen Zeit. 2. Der auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Mietpreisvereinbarung gerichtete Antrag fällt in den Anwendungsbereich des § 41 Abs. 1 GKG, wenn sich aus der Begründung ergibt, daß die behauptete Unwirksamkeit der Entgeltvereinbarung voraussichtlich die Nichtigkeit des gesamten Rechtsgeschäfts zur Folge haben würde (hier: wucherische Überhöhung einer Geschäftsraummiete).

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