Urteil Gebührenfreiheit, keine - bei unstatthafter Beschwerde
Schlagworte
Gebührenfreiheit, keine - bei unstatthafter Beschwerde; Kostenansatz, Beschwerde gegen den -
Leitsatz
§ 5 Abs. 6 GKG gilt nicht, wenn die Beschwerde gegen den Kostenansatz unstatthaft ist.
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