Urteil Gebührenabschlag bei überörtlicher Sozietät


Schlagworte

Gebührenabschlag bei überörtlicher Sozietät

Leitsätze

a) Der Gebührenabschlag nach Satz 1 der Einigungsvertragsmaßgabe zur BRAGO ist auch auf eine überörtliche Sozietät anzuwenden, wenn ein Mitglied dieser Sozietät, das seine Kanzlei im Beitrittsgebiet eingerichtet hat, die mandatsbezogenen Handlungen vorgenommen hat, welche die Gebührentatbestände ausgelöst haben.

b) Das Land Berlin ist nicht als Beteiligter mit Sitz oder Wohnsitz im Beitrittsgebiet im Sinne von Satz 2 der Einigungsvertragsmaßgabe zur BRAGO anzusehen.

Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.

Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?

Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.

nur 5,- € / Monat

Sie kaufen

DoReMi-Zugang bis zum 31.12.2024 (8 Monate)
  • Den aktuellen (Rest-)Monat schenken wir Ihnen.
  • Anschließende automatische Verlängerung um 12 Monate.
  • Kündigung (mit Rückerstattung) 1 Monat zum Quartalsende.
40,- €
(inkl. MwSt.)

Haben Sie bereits ein Konto? Jetzt anmelden

Rechnungs- & Login-Daten
Zahlungsdaten SEPA-Lastschrift

Zusammenfassung

Sie kaufen unbegrenzten Zugang zur DoReMi mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2024 zum Preis von
40,- € inkl. 7% MwSt. (= 2,62 €).

Im Anschluss an die Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate zum Preis von 60,- € (inkl. MwSt.).

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich.