Urteil Gebrauchswertverbesserung
Schlagworte
Gebrauchswertverbesserung; Einsparung/von Heizenergie; Fenster/Austausch; Isolierverglasung; Kaution/Zweckbestimmung; Küche/Isolierverglasung; nachhaltige/Einsparung von Heizenergie; Rückwirkung/von § 29 a Abs. 6 I. BMG n.F.; Wohnraumcharakter/einer Küche
Leitsatz
1. Im preisgebundenen Altbau stellt auch eine vor Änderung des § 29 a I. BMG gezahlte Kaution, für die kein beschränkter Sicherungszweck gem. § 29 a Abs. 6 I. BMG vereinbart wurde, eine rückforderbare preisrechtswidrige einmalige Leistung der (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung).
2. Im übrigen wäre selbst bei einer entsprechenden Vereinbarung die Leistung rückforderbar, da dem Änderungsgesetz keine rückwirkende Kraft beigelegt wurde.
3. Der Austausch von Einfachfenstern gegen isolierverglaste Fenster kann eine einen Modernisierungszuschlag rechtfertigende Gebrauchswertverbesserung darstellen. Dies ist bei einer Küche nicht der Fall.
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