Urteil Gebrauchsüberlassung, unentgeltliche - bei Werkvertrag und Verjährung
Schlagworte
Gebrauchsüberlassung, unentgeltliche - bei Werkvertrag und Verjährung; Hebebühne, Beschädigung einer geliehenen -
Leitsatz
Überläßt der Besteller dem Werkunternehmer unentgeltlich ein Gerät zur Herstellung des Werkes, unterliegen Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung wegen Beschädigung des Gerätes der kurzen Verjährungsfrist entsprechend den §§ 558, 606 BGB (Fortführung von BGHZ 54, 264 und 119, 35).
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