Urteil Gebrauchsüberlassung
Schlagworte
Gebrauchsüberlassung; Bruder; Untervermietung; Mietgebrauch
Leitsatz
Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters in der Regel nicht berechtigt, seinen Bruder auf Dauer in die Mietwohnung aufzunehmen.
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