Urteil Gebrauchsregelung
Schlagworte
Gebrauchsregelung; Sondernutzung; Sondernutzungsrecht; Sondernutzungsbereich; Änderung; Neugestaltung
Leitsätze
1. Sind Wohnungs- oder Teileigentümer durch eine im Grundbuch eingetragene Gebrauchsregelung (Sondernutzungsrechte) von der Mitbenutzung von Grundstücksflächen ausgeschlossen, so brauchen sie nicht mitzuwirken, wenn innerhalb dieser Flächen die Grenzen zwischen einzelnen Sondernutzungsbereichen sowie zwischen Garten- und Wegeflächen verschoben werden (wie BayObLGZ 1985, 124 und BayObLG DNotZ 1988, 30).
2. Ein Sondernutzungsrecht kann auch ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart eingeräumt werden.
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