Urteil Gebrauchsbeeinträchtigung durch Taubenplage
Schlagworte
Gebrauchsbeeinträchtigung durch Taubenplage
Leitsatz
Zur Entscheidungserheblichkeit der Rechtsfrage, ob der Wohnungsvermieter Gebrauchsbeeinträchtigungen durch Taubenplage zu beseitigen hat, wenn der konkrete Taubenbefall am Mietobjekt seine Ursache in der Beschaffenheit der Fassade hat. (negativer Rechtsentscheid)
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