Urteil Gebrauch der Mietsache
Schlagworte
Gebrauch der Mietsache; Kaminofen; bauliche Veränderung
Leitsatz
1. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen der Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache durch den Mieter dulden muß.
2. Der Mieter einer zentralbeheizten Wohnung hat keinen Anspruch darauf, einen Kaminofen aufstellen zu dürfen.
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