Urteil Gebot der Wirtschaftlichkeit bei Modernisierungsmaßnahmen jedenfalls bei preisgebundenem Neubau unbeachtlich
Schlagworte
Gebot der Wirtschaftlichkeit bei Modernisierungsmaßnahmen jedenfalls bei preisgebundenem Neubau unbeachtlich; Energieeinsparung
Leitsätze
1. Der Mieter einer Sozialwohnung kann bei Vereinbarung einer Mietpreisgleitklausel nicht allein wegen formeller Unwirksamkeit der Mieterhöhungserklärungen des Vermieters den bereits gezahlten Modernisierungszuschlag zurückverlangen.
2. Nachhaltig ist eine Energieeinsparung bereits dann, wenn überhaupt eine meßbare Einsparung an Heizenergie erzielt wird und diese dauerhaft ist; für den Begriff der Nachhaltigkeit ist nicht die Feststellung einer bestimmten Mindestenergieeinsparung erforderlich (Anschluß an BGH GE 2002, 926 ff.).
3. Das Gebot der Wirtschaftlichkeit gilt für Modernisierungszuschläge für Wohnungen des sozialen Wohnungsbaus nicht, wenn die Modernisierung von der zuständigen Stelle genehmigt worden ist.
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