Urteil Gebot der baulichen Rücksichtnahme
Schlagworte
Gebot der baulichen Rücksichtnahme, Heranrücken einer Wohnbebauung gegen Diskothek, Untersagung einer Wohnnutzung in Nachbarschaft zu lärmintensiven Gewerbebetrieben, unbeplanter Innenbereich, fehlende Nachbarunterrichtung über Baugenehmigung, unerkannt gebliebene Bauarbeiten, Kenntnis von Bauarbeiten, Störungen, schädliche Umwelteinwirkungen, Immissionen
Leitsatz
Nicht nur Vorhaben, von denen Belästigungen und Störungen ausgehen, sondern auch solche, die sich selbst schädlichen Umwelteinwirkungen aus der Nachbarschaft (hier: Lärm aus einem Nachtclub/Diskothek) aussetzen, können gegen das bauliche Rücksichtnahmegebot verstoßen.
(Leitsatz der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?