Urteil Gebot der baulichen Rücksichtnahme


Schlagworte

Gebot der baulichen Rücksichtnahme, Heranrücken einer Wohnbebauung gegen Diskothek, Untersagung einer Wohnnutzung in Nachbarschaft zu lärmintensiven Gewerbebetrieben, unbeplanter Innenbereich, fehlende Nachbarunterrichtung über Baugenehmigung, unerkannt gebliebene Bauarbeiten, Kenntnis von Bauarbeiten, Störungen, schädliche Umwelteinwirkungen, Immissionen

Leitsatz

Nicht nur Vorhaben, von denen Belästigungen und Störungen ausgehen, sondern auch solche, die sich selbst schädlichen Umwelteinwirkungen aus der Nachbarschaft (hier: Lärm aus einem Nachtclub/Diskothek) aussetzen, können gegen das bauliche Rücksichtnahmegebot verstoßen.

(Leitsatz der Redaktion)

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