Urteil Gebiet mit erhöhtem Wohnungsbedarf
Schlagworte
Gebiet mit erhöhtem Wohnungsbedarf; Wohnraumversorgungslage
Leitsätze
1. Die bundesrechtliche Ermächtigung der Landesregierungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen über die Bestimmung von Gemeinden zu Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf (§ 16 Abs. 4 WoBindG) ist verfassungsgemäß.
2. Ein "erhöhter Wohnungsbedarf" im Sinne des § 16 Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit Satz 1 WoBindG ist gegeben, wenn die Nachfrage nicht oder nicht an-gemessen mit Wohnraum versorgter Wohnberechtigter innerhalb angemessener Frist weder aus dem Bestand oder der Neubaurate an öffentlich geförderten Mietwohnungen noch mit erschwinglichen Mietwohnungen aus dem Altbaubestand oder dem frei finanzierten Wohnungsbau gedeckt werden kann.
3. Bei der Einschätzung der gegenwärtigen und künftigen Wohnraumversorgungslage für wohnberechtigte Wohnungsuchende kommt dem Verordnungsgeber ein Beurteilungsspielraum zu.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?