Urteil Gebiet mit erhöhtem Wohnungsbedarf


Schlagworte

Gebiet mit erhöhtem Wohnungsbedarf; Wohnraumversorgungslage

Leitsätze

1. Die bundesrechtliche Ermächtigung der Landesregierungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen über die Bestimmung von Gemeinden zu Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf (§ 16 Abs. 4 WoBindG) ist verfassungsgemäß.

2. Ein "erhöhter Wohnungsbedarf" im Sinne des § 16 Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit Satz 1 WoBindG ist gegeben, wenn die Nachfrage nicht oder nicht an-gemessen mit Wohnraum versorgter Wohnberechtigter innerhalb angemessener Frist weder aus dem Bestand oder der Neubaurate an öffentlich geförderten Mietwohnungen noch mit erschwinglichen Mietwohnungen aus dem Altbaubestand oder dem frei finanzierten Wohnungsbau gedeckt werden kann.

3. Bei der Einschätzung der gegenwärtigen und künftigen Wohnraumversorgungslage für wohnberechtigte Wohnungsuchende kommt dem Verordnungsgeber ein Beurteilungsspielraum zu.

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