Urteil Gebäudeversicherung für Grundstückskäufer


Schlagworte

Gebäudeversicherung für Grundstückskäufer

Leitsatz

§ 69 VVG a.F. steht einer Vereinbarung nicht entgegen, nach der der Käufer eines Grundstücks bereits vor der Eintragung im Grundbuch in den mit dem Verkäufer bestehenden Gebäudeversicherungsvertrag - zunächst neben diesem - eintritt und dadurch einen vom Verhalten des Verkäufers unabhängigen eigenen Anspruch auf Versicherungsschutz erwirbt.

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