Urteil Gebäudegrundbuchblatt
Schlagworte
Gebäudegrundbuchblatt; Registerverfahrensbeschleunigungsgesetz
Leitsatz
Die Beurteilung der Voraussetzungen für die Anlegung eines Gebäudegrundbuchblattes richtet sich auch dann nach §§ 13 ff., §§ 29 ff. GBO, wenn dies erstmalig beantragt wird. §§ 116 ff. GBO sind nicht anwendbar.
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