Urteil Gasherd, Ersetzung durch Elektroherd
Schlagworte
Gasherd, Ersetzung durch Elektroherd; Mangel der Mietsache; Instandhaltungspflicht des Vermieters; Modernisierungsmaßnahme; Erhaltungsmaßnahme; Instandhaltungsmaßnahme; Zustand, vertragsmäßiger; Elektroherd; Gasherd
Leitsatz
1. Der Vermieter darf nicht ohne zwingenden Grund einen defekten Gasherd durch einen Elektroherd ersetzen.
2. Mietminderung für defekten Herd (15 DM/mtl.).
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