Urteil Gasherd, Ersetzung durch Elektroherd


Schlagworte

Gasherd, Ersetzung durch Elektroherd; Mangel der Mietsache; Instandhaltungspflicht des Vermieters; Modernisierungsmaßnahme; Erhaltungsmaßnahme; Instandhaltungsmaßnahme; Zustand, vertragsmäßiger; Elektroherd; Gasherd

Leitsatz

1. Der Vermieter darf nicht ohne zwingenden Grund einen defekten Gasherd durch einen Elektroherd ersetzen.

2. Mietminderung für defekten Herd (15 DM/mtl.).

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