Urteil Gasetagenheizung des Vermieters statt der Gasetagenheizung des Mieters
Schlagworte
Gasetagenheizung des Vermieters statt der Gasetagenheizung des Mieters
Leitsätze
1. Baut der Mieter einer Ofenheizungswohnung mit Zustimmung des Vermieters eine Gasetagenheizung auf seine Kosten ein, gilt die Wohnung für eine spätere Modernisierungsmaßnahme des Vermieters als Ofenheizungswohnung.
2. Investitionen des Mieters können nur dann berücksichtigt werden und Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters (hier: Einbau einer Gasetagenheizung) verhindern, wenn sie noch nicht "abgewohnt" sind.
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