Urteil Gartenpflege
Schlagworte
Gartenpflege; Rasenmähen; Schadensersatz
Leitsatz
Ist der Mieter laut Mietvertrag zur Pflege und zum In-Ordnung-Halten des Gartens verpflichtet, so umfaßt dies nur die Durchführung einfacher Gartenpflegearbeiten wie beispielsweise das Rasenmähen, Umgraben von Beetflächen oder Unkraut jäten.
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