Urteil Gartenmiete und Teilkündigung
Schlagworte
Gartenmiete und Teilkündigung; Beendigung des Mietverhältnisses; Wohnraummiete; Gartenmiete; Teilkündigung
Leitsatz
Die nachträgliche Vermietung eines Gartens ist im Regelfall nicht als Erweiterung eines bestehenden Mietvertrages aufzufassen.
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