Urteil Garantiehaftung
Schlagworte
Garantiehaftung; Mangel; anfänglicher Mangel; Schadensersatz
Leitsatz
Der Vermieter hat dem Mieter den Schaden zu ersetzen, der diesem durch die mangelhafte Fassade des Gebäudes entsteht. Hierzu gehören alle Mangelfolge- und Begleitschäden, insbesondere auch der entgangene Gewinn.
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