Urteil Garagenklausel in der Hausratversicherung: Nähe nicht bei 1,4 km Entfernung
Schlagworte
Garagenklausel in der Hausratversicherung: Nähe nicht bei 1,4 km Entfernung
Leitsatz
Zur Auslegung des Begriffs "Nähe" i. S. der Garagenklausel in § 10 Nr. 2 Abs. 2 VHB 92.
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