Urteil Fußmatten
Schlagworte
Fußmatten; Mietvertrag - Umfang der Gebrauchsgewährungspflicht; vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache; Gebrauch der Mietsache; Treppenhaus
Leitsatz
In Berlin darf der Mieter kraft Gewohnheitsrecht Fußmatten vor seiner Tür im Hausflur auslegen.
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