Urteil Fristsetzung
Schlagworte
Fristsetzung; Ablehnungsandrohung; Schönheitsreparaturen
Leitsatz
Eine Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung muß die vorzunehmenden Schönheitsreparaturen im einzelnen genau bezeichnen. Bei zu kurzer Frist wird dann keine angemessene Frist in Lauf gesetzt, wenn der Vermieter für den Fall des Ablaufs jegliche Erfüllung ablehnt.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat