Urteil Fristsetzung


Schlagworte

Fristsetzung; Ablehnungsandrohung; Schönheitsreparaturen

Leitsatz

Eine Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung muß die vorzunehmenden Schönheitsreparaturen im einzelnen genau bezeichnen. Bei zu kurzer Frist wird dann keine angemessene Frist in Lauf gesetzt, wenn der Vermieter für den Fall des Ablaufs jegliche Erfüllung ablehnt.

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