Urteil Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges bei zunächst hingenommenem Mietrückstand
Schlagworte
Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges bei zunächst hingenommenem Mietrückstand
Leitsatz
Zur Frage der Verwirkung des Rechts zur fristlosen Kündigung bei zunächst hingenommenem, aber weiter auflaufendem Rückstand mit einem Teil des Mietzinses (hier: Mehrwertsteuer).
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