Urteil Fristlose Kündigung wegen Zahlungsrückstands ohne Fristsetzung oder Abmahnung


Schlagworte

Fristlose Kündigung wegen Zahlungsrückstands ohne Fristsetzung oder Abmahnung; keine illoyal verspätete Kündigung durch Zuwarten

Leitsätze

1. Bei einer auf Zahlungsverzug des Mieters gestützten Kündigung bedarf es auch dann keiner vorherigen Fristsetzung oder Abmahnung, wenn der Vermieter einen sich aufbauenden Mietrückstand nicht sofort zum Anlass einer fristlosen Kündigung nimmt.

2. Dass der Vermieter nicht sofort bei einem zur fristlosen Kündigung berechtigenden Zahlungsrückstand kündigt, vermag weder von vornherein die Annahme einer illoyalen Verspätung zu begründen noch Vertrauen beim Mieter zu erwecken, der Vermieter werde auch bei einem weiteren Anstieg des Rückstands von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch machen.

(Leitsätze der Redaktion)

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