Urteil Fristlose Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlung


Schlagworte

Fristlose Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlung, vertragstreues Zahlungsverhalten nach Kündigungsausspruch

Leitsatz

Ein nachträgliches - vertragstreues - Verhalten des Mieters (hier: pünktliche Mietzahlung) ist nur im Rahmen des Verschuldens bei einer ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs, nicht aber bei der fristlosen Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlung zu beachten.

(Leitsatz der Redaktion)

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