Urteil Fristlose Kündigung wegen ständig verspäteter Mietzahlung nicht ohne Androhung


Schlagworte

Fristlose Kündigung wegen ständig verspäteter Mietzahlung nicht ohne Androhung; Begriff des Bades; Schuldhafte Vertragsverletzung; verspätete Mietzinszahlung; fristlose Kündigung; Abmahnung; Androhung (der Kündigung); Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Komfortzuschlag; Bad (Begriff); Warmwasserbereiter; Kohlebadeofen

Leitsatz

1. Einem Mieter, der seine Miete zwar über längere Zeit verspätet zahlt, niemals aber einen Grund zur fristlosen Kündigung aus § 554 BGB liefert, kann nicht ohne Androhung wirksam fristlos mit der Begründung gekündigt werden, die verspäteten Zahlungen machten die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar.

2. Ein Kohlebadeofen ist ein besonderer Warmwasserbereiter im Sinne des § 2 12. BMG.

Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.

Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?

Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.

nur 5,- € / Monat

Sie kaufen

DoReMi-Zugang bis zum 31.12.2024 (9 Monate)
  • Den aktuellen (Rest-)Monat schenken wir Ihnen.
  • Anschließende automatische Verlängerung um 12 Monate.
  • Kündigung (mit Rückerstattung) 1 Monat zum Quartalsende.
45,- €
(inkl. MwSt.)

Haben Sie bereits ein Konto? Jetzt anmelden

Rechnungs- & Login-Daten
Zahlungsdaten SEPA-Lastschrift

Zusammenfassung

Sie kaufen unbegrenzten Zugang zur DoReMi mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2024 zum Preis von
45,- € inkl. 7% MwSt. (= 2,94 €).

Im Anschluss an die Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate zum Preis von 60,- € (inkl. MwSt.).

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich.