Urteil Fristlose Kündigung wegen ständig unpünktlicher Mietzahlungen
Schlagworte
Fristlose Kündigung wegen ständig unpünktlicher Mietzahlungen
Leitsatz
Allein der Umstand, daß Mieten ständig unpünktlich gezahlt werden, reicht für eine fristlose Kündigung nicht aus.
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