Urteil Fristlose Kündigung wegen nicht gezahlter Kaution
Schlagworte
Fristlose Kündigung wegen nicht gezahlter Kaution
Leitsatz
Die Nichtleistung der vereinbarten Kaution rechtfertigt bei gewerblichen Miet- und Pachtverhältnissen die fristlose Kündigung jedenfalls dann, wenn die Erbringung der Sicherheit mehrfach angemahnt wurde.
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