Urteil Fristlose Kündigung wegen fortdauernder unpünktlicher Mietzahlung


Schlagworte

Fristlose Kündigung wegen fortdauernder unpünktlicher Mietzahlung; Zahlungsverzug; Verjährung überhöhter vereinbarter Mietkaution

Leitsätze

Zur fristlosen Kündigung wegen fortdauernder unpünktlicher Mietzahlungen.

Soweit die vom Mieter einer Wohnung erbrachte Kaution drei Monatsmieten übersteigt, steht ihm - unabhängig von der Beendigung des Mietverhältnisses und der Rückgabe der Mietsache - ein Bereicherungsanspruch zu, der binnen drei Jahren seit Ablauf des Jahres verjährt, in dem der Mieter den überschießenden Betrag gezahlt hat.

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