Urteil Fristlose Kündigung wegen fortdauernder unpünktlicher Mietzahlung
Schlagworte
Fristlose Kündigung wegen fortdauernder unpünktlicher Mietzahlung; Zahlungsverzug; Verjährung überhöhter vereinbarter Mietkaution
Leitsätze
Zur fristlosen Kündigung wegen fortdauernder unpünktlicher Mietzahlungen.
Soweit die vom Mieter einer Wohnung erbrachte Kaution drei Monatsmieten übersteigt, steht ihm - unabhängig von der Beendigung des Mietverhältnisses und der Rückgabe der Mietsache - ein Bereicherungsanspruch zu, der binnen drei Jahren seit Ablauf des Jahres verjährt, in dem der Mieter den überschießenden Betrag gezahlt hat.
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