Urteil Fristlose Kündigung/Verwirkung


Schlagworte

Fristlose Kündigung/Verwirkung; Abmahnung/bei Gebrauchsüberlassung an Dritte; Kündigung/fristlose bei Gebrauchsüberlassung; Verwirkung der Kündigungsrechts/Zeitablauf; fristlose Kündigung/Verwirkung infolge Zeitablauf; Zeitablauf/Verwirkung des Kündigungsrechts; Abmahnung/Voraussetzung für Kündigung wegen vertragswichtigen Gebrauchs; vertragswichtiger Gebrauch/der Kündigungsbefugnis

Leitsatz

Ein Kündigungsgrund gem. § 553 BGB liegt dann nicht mehr vor, wenn der Vermieter seit Kenntnis von der unbefugten Gebrauchsüberlassung bis zur ersten Abmahnung eine Frist von mehr als 5 Monaten verstreichen läßt.

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