Urteil Fristlose Kündigung/unpünktliche Mietzahlung
Schlagworte
Fristlose Kündigung/unpünktliche Mietzahlung; Positive Vertragsverletzung; Unvermögen zur Leistung; Verschulden; Unzumutbarkeit; Zahlungsfähigkeit
Leitsatz
Eine regelmäßig verspätete Mietzinszahlung, die nicht vom Mieter verschuldet ist, rechtfertigt nicht die fristlose Kündigung; der Mieter trägt an der verspäteten Mietzinszahlung dann kein Verschulden, wenn sein Lohn später ausgezahlt wird, als die Miete fällig ist.
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