Urteil Fristlose Kündigung gegenüber querulatorischem Mieter
Schlagworte
Fristlose Kündigung gegenüber querulatorischem Mieter; Bedrohung des Vermieters
Leitsatz
Eine fristlose Kündigung ist nach § 554 a BGB zulässig, wenn der Mieter nicht bereit ist, ein Mindestmaß an Zusammenarbeit mit der Hausverwaltung einzuhalten, sondern uneinsichtig rechtskräftige Urteile ignoriert und in unangemessenem Ton Forderungen aufstellt.
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