Urteil Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen Vermüllung der Wohnung
Schlagworte
Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen Vermüllung der Wohnung; Messiesyndrom; vertragswidriger Gebrauch; Kakerlakenbefall
Leitsatz
Die fristlose Kündigung wegen vertragswidrigen Gebrauchs ist gerechtfertigt, wenn der Mieter trotz Abmahnung seine Wohnung derart vermüllt, dass sie von Kakerlaken befallen wird.
(Leitsatz der Redaktion)
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