Urteil Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses
Schlagworte
Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses; Erklärung des Widerspruches
Leitsatz
Der Widerspruch gemäß § 568 BGB kann wirksam bereits in dem Schreiben erklärt werden, mit welchem die fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses ausgesprochen wird.
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