Urteil Fristlose Kündigung des Mieters wegen Nichtbeseitigung von Schimmel durch Vermieter auch ohne Kündigungsandrohung


Schlagworte

Fristlose Kündigung des Mieters wegen Nichtbeseitigung von Schimmel durch Vermieter auch ohne Kündigungsandrohung

Leitsätze

1. Im Fall des § 543 Abs. 3 Satz 1 BGB ist neben der Fristsetzung die Androhung der außerordentlichen fristlosen Kündigung nicht erforderlich.

2. Zur Frage, ob dann, wenn mit der Fristsetzung eine andere Maßnahme als die außerordentliche fristlose Kündigung, etwa eine Ersatzvornahme oder eine Mangelbeseitigungsklage, angedroht wird, die Kündigung wegen eines darin liegenden widersprüchlichen Verhaltens (§ 242 BGB) nicht bereits nach erfolglosem Ablauf der gesetzten Abhilfefrist wirksam erklärt werden kann, sondern erst nach erfolglosem Ablauf einer neuen Frist.

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