Urteil Fristlose Kündigung bei dreimal unpünktlicher Mietzahlung nach Abmahnung
Schlagworte
Fristlose Kündigung bei dreimal unpünktlicher Mietzahlung nach Abmahnung
Leitsatz
Eine fristlose Kündigung ist gerechtfertigt, wenn der Mieter nach einer Abmahnung die Miete noch dreimal unpünktlich zahlt.
(Leitsatz der Redaktion)
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