Urteil Fristlose Kündigung/Aufnahme von Besuchern
Schlagworte
Fristlose Kündigung/Aufnahme von Besuchern; Aufnahme von Besuchern/fristlose Kündigung; Hausverbot gegenüber Besuchern/kein Grund zur fristlosen Kündigung; Kündigung/Aufnahme von Besuchern
Leitsatz
Die Aufnahme von Besuchern, denen ein Hausverbot erteilt wurde, läuft dem beabsichtigten Vertragszweck, der Wohnungsnutzung, nicht zuwider und rechtfertigt demnach keine fristlose Kündigung nach §§ 553, 554 a BGB.
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