Urteil fristlose Kündigung
Schlagworte
fristlose Kündigung; Störung des Hausfriedens; Beweiswürdigung; Alkohol; Lärm
Leitsatz
Die Beweiswürdigung bei einer fristlosen Kündigung wegen Störung des Hausfriedens schließt es ein, daß das Gericht aus dem Gesamteindruck der vom Mieter benannten Zeugen als häufige Gäste des Mieters aufgrund deren Alkoholkonsums auf das die Kündigung rechtsfertigende Verhalten schließt.
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