Urteil Fristlose Kündigung
Schlagworte
Fristlose Kündigung; Vermüllung der Wohnung als Kündigungsgrund; Messiesyndrom; Abmahnung
Leitsätze
1. Lässt der Mieter seine Wohnung in erheblichem Umfang verwahrlosen, und setzt er sein Verhalten trotz einer qualifizierten Abmahnung fort, ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt.
2. Zur Gefährdung der Mietsache durch Vermüllung und Störung des Hausfriedens durch infolge der Vermüllung entstehenden Gestank.
3. Zu den Rechtsfolgen der Weigerung eines unter dem Messiesyndrom leidenden Mieters, mit den zuständigen Ämtern zusammenzuarbeiten.
(Leitsätze der Redaktion)
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