Urteil Fristlose Kündigung, Unzumutbarkeit, Fortsetzung, Mietverhältnis, Beleidigung


Schlagworte

Fristlose Kündigung, Unzumutbarkeit, Fortsetzung, Mietverhältnis, Beleidigung

Leitsatz

Wirft der Vermieter dem Mieter querulantenhaftes, aufwieglerisches Verhalten vor, ohne hierzu veranlaßt worden zu sein, so ist dem Mieter die weitere Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar, und er ist zur fristlosen Kündigung des Mietvertrags berechtigt.

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