Urteil fristlose Kündigung
Schlagworte
fristlose Kündigung; Räumungsklage; Kosten; Verzug; Räumungsanspruch; Klagezustellung; Zahlungsklage; Klageänderung
Leitsatz
Der Vermieter kann die Kosten der unmittelbar nach seiner fristlosen Kündigung erhobenen Räumungsklage nicht vom Mieter ersetzt verlangen, wenn die Räumung vor Zustellung der Klage erfolgt ist.
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