Urteil Fristlose Kündigung wegen Missachtung eines vom Vermieter gegen Mieter-besuch ausgesprochenen Hausverbots
Schlagworte
Fristlose Kündigung wegen Missachtung eines vom Vermieter gegen Mieter-besuch ausgesprochenen Hausverbots
Leitsatz
Der Vermieter kann gegen einen Besucher des Mieters, der wiederholt und massiv gegen den Hausfrieden verstoßen hat, ein Hausverbot aussprechen, bei dessen Missachtung er zur fristlosen Kündigung berechtigt ist.
(Leitsatz der Redaktion)
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