Urteil Fristlose Kündigung wegen der Lagerung von Waffen und Munition
Schlagworte
Fristlose Kündigung wegen der Lagerung von Waffen und Munition
Leitsatz
Die Lagerung von Waffen und Munition in einer Mietwohnung verletzt in höchstem Maß mietvertragliche Obhutspflichten und kann im Zusammenhang mit weiteren, das Sicherheitsgefühl der übrigen Mieter beeinträchtigenden Umständen eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
(Leitsatz der Redaktion)
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