Urteil Fristgemäßer Eingang der Mietzahlung
Schlagworte
Fristgemäßer Eingang der Mietzahlung; Formularklausel; Mieterschutz bei Mischmietverhältnis; Mietzinszahlung, Formularklausel, Rechtzeitigkeitsklausel, Mischmietverhältnis, Gewerbemietvertrag, Wohnraummiete, Mieterschutz
Leitsätze
1. Die Rechtzeitigkeitsklausel im Formularmietvertrag, wonach es auf den Eingang des Geldes beim Vermieter ankommt, verstößt nicht gegen §§ 9 oder 11 AGBG.
2. Bei einem Mischmietverhältnis überwiegt dann der Wohnzweck, wenn dies den tatsächlichen Vereinbarungen entspricht. Einseitige unwidersprochene Erklärungen des Mieters vor oder nach Vertragsabschluß sind bei entgegenstehenden schriftlichen Vereinbarungen unerheblich.
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