Urteil Frist zur Einreichung der PKH-Unterlagen
Schlagworte
Frist zur Einreichung der PKH-Unterlagen; Hausgeldrückstand
Leitsätze
1. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für ein Rechtsmittelverfahren kommt nicht in Betracht, wenn nicht alle vorgeschriebenen Vordrucke und Unterlagen innerhalb der Rechtsmittelfrist eingereicht werden.
2. Auch wenn Veränderungen nicht eingetreten sind und darauf unmissverständlich hingewiesen wird, kann auf bereits zu den Akten gereichte Vordrucke nur Bezug genommen werden, wenn die früher eingereichten Unterlagen ausreichen, um die Bedürftigkeit darzulegen.
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